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Erläuterungen zum Beitragseinzug

Anfang April ist der turnusmäßige Einzug der Mitgliedsbeiträge für das erste Halbjahr 2021 erfolgt.


Die Online-Angebote werden gut angenommen.
Die Online-Angebote werden gut angenommen.

Auf den ersten Blick mag das paradox erscheinen, da während des Lockdowns ja keine Präsenzkurse und -Trainingseinheiten stattfinden dürfen. Daher möchten wir an dieser Stelle Klarheit in die Thematik bringen.

Zunächst möchten wir nochmal unterstreichen, dass wir alles daran setzen, auch in der Corona-Pandemie so gut es geht für unsere Mitglieder da zu sein. Äußerst beliebt sind beispielsweise die zahlreichen Online-Angebote, die sehr umfangreich in den Bereichen Kinder-/Jugendsport und Fitness&Health, aber auch in vielen Fachabteilungen zur Verfügung stehen. Auch andere Aktionen wie die „Sporttüte“ oder die Themenwochen im Kinder- /Jugendsport werden gut angenommen, ebenso im GoFit der Geräteverleih, der Stammtisch oder die GoFit-Sprechstunde.

Mehr zu unseren Corona-Aktionen sowie Ansprechpartner finden Sie hier: Corona - TSV Bayer 04 Leverkusen e.V.

In der Altersklasse bis 14 Jahre haben wir glücklicherweise aktuell die Möglichkeit, zumindest mit zehn Kindern im Außenbereich Sport zu machen. Sobald die Gegebenheiten es zulassen, werden wir natürlich auch andere Angebote wieder aufnehmen.

Nun zum rechtlichen Hintergrund der aktuellen Beitragseinzüge:

Maßgebend für die Mitgliedschaft im Verein – und damit auch für den Beitragseinzug – ist die Vereinssatzung. Dort ist zum Beispiel der Vereinszweck geregelt, in unserem Fall „die Förderung des Sports, die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Bildung und Erziehung.“ Ein Sportverein unterscheidet sich vor allem dadurch von einem kommerziellen Anbieter, dass der Mitgliedsbeitrag nicht an eine konkrete Gegenleistung, zum Beispiel die Nutzung von Sportanlagen oder -angeboten, gekoppelt ist. Insofern sind Argumente wie „Ihr könnt uns ja gar keinen Sport anbieten“ absolut menschlich, aber leider rechtlich nicht haltbar.

Uns ist bewusst, dass das eine sehr formale Betrachtung ist. Allerdings bleibt uns als gemeinnütziger Verein leider keine andere Wahl, weil wir andernfalls die Gemeinnützigkeit riskieren. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen beispielsweise ist rechtlich ausdrücklich auch während des Lockdowns nicht zulässig und brächte mit dem drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit existenzielle Risiken mit sich.

Gleichzeitig wissen wir, dass auch unsere Vereinsmitglieder mitunter finanziell unter der Corona-Krise zu leiden haben. Sollte der Mitgliedsbeitrag aus diesem Grund für Sie aktuell nicht darstellbar sein, kommen Sie gerne auf uns zu. Für besondere individuelle Herausforderungen finden wir wie sonst auch bestimmt individuelle Lösungen.

Uns ist bewusst, dass wir bis zur „neuen Normalität“ noch eine ganz schöne Strecke zu gehen haben. Vor allem dank Testungen und Impfungen ist diese Strecke aber absehbar.

Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir uns aufrichtig bei unseren Mitgliedern  bedanken und hoffen, dass Sie als das Herz unseres Vereins dem TSV weiterhin erhalten und verbunden bleiben. Mehr denn je gilt, dass wir diese einmalige Herausforderung nur gemeinsam schaffen können.

Ihr Vorstand des TSV Bayer 04 Leverkusen e.V.

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