Für Kämpfertypen
Nele Moos und Johannes Floors (c) Binh Truong/DBS

Floors und Moos mit der Staffel: Erst Weltrekord, dann disqualifiziert

Die neue 4x100-Meter-Universalstaffel mit den Leverkusenern Johannes Floors und Nele Moos sowie Katrin Müller-Rottgardt mit Guide Noel-Philippe Fiener und Alhassane Baldé sind bei der Para Leichtathletik-WM in Dubai erst zum Weltrekord gesprintet, dann aber nach fast fünfstündiger Diskussion disqualifiziert worden.


Am Donnerstagvormittag hatte es erst großen Jubel gegeben, dann bittere Enttäuschung, die noch immer anhält: Die 4x100-Meter-Universalstaffel, die erstmals bei einer Weltmeisterschaft im Programm ist, sprintete im dritten Vorlauf in Weltrekordzeit von 47,05 Sekunden über die Ziellinie. Katrin Müller-Rottgardt mit Guide Noel-Philippe Fiener (TV Wattenscheid 01), Johannes Floors, Nele Moos (beide TSV Bayer 04 Leverkusen) und Alhassane Baldé (SSF Bonn) wurden zwar im vierten Vorlauf noch von China entthront, doch das tat der Freude zunächst keinen Abbruch – der Finaleinzug hätte bereits einen Staffel-Quotenplatz für Tokio bedeutet.

Doch dann legten die fünft- und sechstplatzierten Russland und Spanien Protest gegen Deutschland ein, dass es von Fiener auf Floors einen Wechselfehler gegeben haben soll. Beide Athleten bestätigten sofort, dass es einen Kontakt gegeben habe. „Sonst wäre Johannes gar nicht losgesprintet“, sagt Teammanager Jörg Frischmann. Nachdem der spanische Protest abgeblockt worden war, protestierte Russland mit einem Handyvideo und dem Protest wurde stattgegeben. „Der lokale Kampfrichter sagte dann, er hätte zu 100 Prozent gesehen, dass es keinen Kontakt gegeben habe. Auf den Aufnahmen unseres Biomechanikers mit einer 100-Hertz-Kamera war das aber nicht ersichtlich“, ärgerte sich Bundestrainerin Marion Peters, die fast fünf Stunden diskutieren musste und am Ende eine Absage bekam: „Wir fühlen uns unfair behandelt, weil es aus unserer Sicht keinen Wechselfehler gab. Wir haben alle Beweise erbracht, es war ein regelkonformer Wechsel, den auch beide Athleten so bestätigt haben. Hier gilt nicht im Zweifel für den Angeklagten, sondern hier wird einfach eine Entscheidung ohne eindeutigen Beweis seitens des Veranstalters gefällt.“

Generell stellte die Bundestrainerin dem Ausrichter ein mangelhaftes Zeugnis in diesem Punkt aus: „Die Athleten professionalisieren sich und hier erleben wir einen Rückschritt: 2015 bei der WM in Doha und 2017 in London gab es einen Videoraum mit allen Perspektiven. Hier steht ein Kampfrichter außen und ihm wird geglaubt, weil es nur zwei Kamerapositionen in der Totalen gibt. Wir können die Beweispflicht nicht erfüllen, weil wir nicht von innen filmen dürfen und der Kontakt innen stattgefunden hat.“

Mit der Vorlaufzeit hätten die Deutschen im Finale Platz zwei belegt, was Peters gleichzeitig motivierte: „Wir haben gesehen, wo unsere Staffel steht und das macht uns Mut für kommendes Jahr, auch wenn das heute noch weh tut und bittere Konsequenzen hat.“


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